Bei 1,8 Promille wird die Fahrerlaubnis von einem Gericht entzogen. Die Dauer der Sperrfrist hängt dabei von den Deliktdetails, vorherigen Auffälligkeiten und einer MPU-Vorbereitung ab.
Manuel Cran,
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Von Manuel Cran, Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)
Ein Promillewert von 1,8 im Straßenverkehr hat schwerwiegende Konsequenzen. Wer in diesem Zustand fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber reagiert entsprechend streng: Bei 1,8 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs wird die Fahrererlaubnis entzogen und die Trunkenheitsfahrt als Straftat eingestuft, die Geld- oder Freiheitsstrafen und Punkte in Flensburg nach sich zieht. Ersttäter erhalten häufig eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten, welche aber je nach Einzelfall deutlich länger ausfallen kann. Zusätzlich wird eine MPU angeordnet, deren Bestehen Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist. Realistisch dauert es meist 12 bis 24 Monate, bis man den Führerschein zurückerhält.
In Deutschland gilt eine gesetzliche Grenze von 0,5 Promille für Fahrer von Kraftfahrzeugen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren und in der Probezeit besteht sogar ein absolutes Alkoholverbot. Liegt der Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille, handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille jedoch ist die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit erreicht – ab diesem Punkt wird das Fahren unter Alkohol als Straftat gemäß § 316 StGB („Trunkenheit im Verkehr“) verfolgt.
Bereits bei 0,3 Promille kann eine Verurteilung erfolgen, wenn sich Ausfallerscheinungen zeigen oder ein Unfall geschieht. Wer mit 1,8 Promille am Steuer erwischt wird, befindet sich also weit jenseits aller Grenzen, bei denen noch von einem Versehen gesprochen werden könnte. In diesem Bereich greift regelmäßig der Führerscheinentzug.
Ein Blutalkoholwert von 1,8 Promille bedeutet erhebliche körperliche und geistige Beeinträchtigungen. Reaktionszeit, Sehvermögen und Konzentration sind stark eingeschränkt, die Risikobereitschaft steigt. Typische Folgen sind Gleichgewichtsstörungen, Verlangsamung des Denkens und Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung.
Gerichte und Behörden gehen deshalb davon aus, dass eine Person mit 1,8 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu führen. Damit liegt automatisch eine Straftat vor – auch dann, wenn keine Unfallfolge eingetreten ist.

Die Konsequenzen einer Alkoholfahrt mit 1,8 Promille richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, dem individuellen Verhalten und früheren Auffälligkeiten. Typischerweise sind zu erwarten:
Diese Sanktionen und Maßnahmen sollen sicherstellen, dass nur Fahrerinnen und Fahrer mit nachgewiesener Eignung wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Länge des Führerscheinentzugs hängt von mehreren Faktoren ab. Eine pauschale Dauer gibt es nicht, doch realistisch ist ein Zeitraum zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Ausschlaggebend sind dabei:
Mit 1,8 Promille liegt eine deutliche Überschreitung der Grenze zur Straftat vor. In solchen Fällen wird der Führerschein grundsätzlich entzogen. Die Sperrfrist beträgt meist 6 bis 12 Monate, kann aber bei erschwerenden Umständen auf mehrere Jahre ausgeweitet werden.
Ob es sich um eine erste Auffälligkeit oder einen Wiederholungsfall handelt, hat erheblichen Einfluss auf die Länge der Sperrfrist. Ersttäter, die keine weiteren Verkehrsverstöße begangen haben, erhalten oft eine Sperrfrist im unteren Bereich um 6 Monate. Wiederholungstäter müssen mit 12 bis 18 Monaten rechnen, teilweise sogar länger, wenn bereits frühere Alkoholdelikte im Register stehen.
Wird unter Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht oder eine konkrete Gefährdung festgestellt, fällt das Urteil deutlich strenger aus. Neben der Verlängerung der Sperrfrist kann auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden. Die Staatsanwaltschaft leitet in solchen Fällen regelmäßig ein separates Strafverfahren ein, wenn zusätzlich Körperverletzung oder Unfall mit Todesfolge im Raum stehen.
Richter berücksichtigen auch individuelle Aspekte: Einsicht, Kooperation, bisherige Lebensführung und der Wille zur Veränderung können sich mildernd auswirken. Wer hingegen uneinsichtig ist oder bereits durch Alkoholmissbrauch auffällig wurde, muss mit einem längeren Entzug rechnen. Das Gesetz lässt dem Gericht hierbei weiten Spielraum – bis hin zu einem lebenslangen Fahrverbot.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist häufig der entscheidende Faktor für die Gesamtdauer ohne Führerschein. Besteht der Betroffene die Untersuchung nicht, weil zum Beispiel keine ausreichenden Abstinenznachweise vorgelegt wurden, kann sich die Zeit bis zur Wiedererteilung erheblich verlängern.
Ein Beispiel: Nach einem Urteil mit zwölfmonatiger Sperrfrist beginnt jemand erst nach Ablauf dieser Zeit mit dem Abstinenznachweis. Da dieser oft mindestens 12 Monate umfassen muss, vergeht bis zur positiven MPU nochmals ein ganzes Jahr. Der Führerschein bleibt also über zwei Jahre entzogen – obwohl die gerichtliche Sperrfrist bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis längst abgelaufen ist.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ordnet die Führerscheinstelle verpflichtend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung an. Bei 1,8 Promille ist sie daher immer erforderlich.
Die MPU prüft, ob die betroffene Person verstanden hat, warum es zur Trunkenheitsfahrt kam, und ob sie künftig zuverlässig zwischen Alkohol und Fahren trennen kann. Grundlage für ein positives Gutachten sind:
Fehlt eines dieser Elemente, gilt die Untersuchung als nicht bestanden. Ein negatives Gutachten verzögert die Wiedererteilung erheblich, da ein neuer Anlauf oft mehrere Monate dauert.
Nach dem Urteil beginnt zunächst die gerichtlich festgelegte Sperrfrist. Während dieser Zeit darf die Führerscheinstelle keine Fahrerlaubnis neu erteilen. Wird ein Antrag auf Neuerteilung gestellt, prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob eine Überprüfung der Fahreignung durch eine MPU notwendig ist.
Die typischen Zeitspannen lassen sich wie folgt überblicken:
Gesamtdauer bis Neuerteilung der Fahrerlaubnis 12 – 24 Monate
Wer sich also frühzeitig mit der eigenen Situation auseindersetzt und sich gezielt auf die MPU vorbereitet, verkürzt die Zeit bis zur Neuerteilung deutlich.
Fall 1: Ersttäter ohne Unfall
Ein 34-jähriger Fahrer wird mit 1,8 Promille kontrolliert. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist von 6 Monaten. Nach erfolgreicher MPU ohne Abstinenznachweise, aber mit kontrolliertem Trinken, erhält er die Fahrerlaubnis nach etwa 10 Monaten zurück.
Fall 2: Wiederholungstäter mit Gefährdung
Ein Mann, der bereits einmal wegen Alkohols am Steuer auffällig war, verursacht mit 1,8 Promille einen Unfall. Die Sperrfrist wird auf 18 Monate festgesetzt, zusätzlich erfolgt eine hohe Geldstrafe. Wegen fehlender Vorbereitung fällt er bei der MPU durch und seine Fahrerlaubnis bleibt insgesamt für mehr als zwei Jahre entzogen.
Solche Beispiele zeigen, wie stark die individuelle Ausgangslage das Ergebnis beeinflusst.

Zwei Urteile aus Bayern zeigen die Bandbreite gerichtlicher Entscheidungen:
Im Fall des Amtsgerichts München vom 09. Januar 2020 (Az. 941 Cs 414 Js 196533/19) fuhr ein 30-jähriger Sachverständiger auf einem E-Scooter mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,35 ‰ und wurde zu 40 Tagessätzen zu je 55 Euro, 3 Monaten Fahrverbot verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm allerdings entzogen, da E-Scooter auch als Kraftfahrzeuge gelten und die Promillegrenze für eine Straftat mit einem E-Scooter somit 1,1 Promille beträgt. Die Führerscheinstelle durfte ihm frühestens nach 7 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied am 17. Oktober 2024 (Az.: 11 CS 24.1484), dass auch eine Fahrt mit dem Pedelec zum Verlust des Führerscheins und der Anordnung einer MPU führen kann. Ein Mann war um Mitternacht auf dem Heimweg mit auf seinem Pedelec und stürzte dabei auf dem Fahrradweg ohne Fremdbeteiligung. Die von der Polizei gemessene Blutalkoholkonzentration betrug 2,46 ‰. Der sogenannte MPU-Grenzwert von 1,6 Promille gilt jedoch nicht nur für eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug, sondern auch für eine Fahrt mit einem nicht motorisierten Fahrzeug, also auch mit einem Fahrrad. Gemäß § 1 Abs. 3 StVG, § 63a Abs. 2 StVZO ist das benutzte Pedelec wiederum einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, weshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU rechtmäßig blieben.
Die Urteile verdeutlichen, dass selbst alternative Verkehrsmittel wie E-Scooter, Fahrräder Pedelecs bei hohen Promillewerten zu Straftaten, dem Verlust des Führerscheins und einer MPU führen können.

Grundsätzlich ist die vom Gericht festgelegte Sperrfrist verbindlich. Eine Verkürzung kommt nur in Betracht, wenn sich der Betroffene nachweislich rehabilitiert hat, zum Beispiel durch die Teilnahme an einer Suchtberatung oder Verkehrstherapie. Entscheidend ist, dass keine Wiederholungsgefahr besteht und eine Verhaltens- Einstellungsänderung ersichtlich wird.
In der Praxis wird dieser Antrag allerdings selten bewilligt, insbesondere bei Blutalkoholwerten jenseits von 2 Promille. Dennoch kann eine frühzeitige Abstinenz und freiwillige Teilnahme an Schulungsprogrammen positiv in die Beurteilung einfließen.
Viele scheitern an der MPU, weil sie den Aufwand unterschätzen. Eine gute Vorbereitung ist deshalb entscheidend: Fachleute empfehlen, sich rechtzeitig mit den zu erfüllenden Voraussetzungen der Untersuchung vertraut zu machen, das eigene Trinkverhalten ehrlich zu reflektieren und die Ursachen des Fehlverhaltens tiefgründig zu analysieren.
Wer glaubhaft zeigen kann, dass er sein Verhalten dauerhaft geändert hat, erhöht die Erfolgschancen deutlich. Dazu gehört, die geforderte Abstinenz konsequent einzuhalten und alle Nachweise korrekt zu dokumentieren oder sein verändertes Trinkverhalten im Alltag über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erprobt zu haben.
Im Durchschnitt vergeht zwischen dem Vorfall und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rund ein bis zwei Jahre. Diese Zeit umfasst das Strafverfahren, die Sperrfrist, den Abstinenznachweis, die Bürokratie des Verwaltungsaktes und die MPU selbst. In besonders schweren Fällen oder Fehlern in der Vorbereitung kann sich der Zeitraum auf mehrere Jahre ausdehnen.
Wichtig ist, dass Betroffene am Prozess aktiv mitwirken: Je früher man sich informiert, Nachweise sammelt und sich vorbereitet, desto kürzer bleibt die tatsächliche Führerscheinpause.

Eine Alkoholfahrt mit 1,8 Promille gilt als schwere Straftat. Die Fahrerlaubnis wird in jedem Fall entzogen, die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate und kann sich auf mehrere Jahre erstrecken. Die genaue Dauer hängt von der individuellen Situation ab – von Erst- oder Wiederholungstat, eventueller Verkehrsgefährdung, persönlicher Einstellung und der Bereitschaft frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Erst wenn alle Auflagen erfüllt sind, insbesondere ein positives MPU-Gutachten, kann die Fahrerlaubnis neuerteilt werden. Eine genaue Prognose über die Dauer ohne Fahrerlaubnis ist deshalb nur im Einzelfall möglich. Sicher ist jedoch: Wer frühzeitig handelt, sich professionell beraten lässt und die Vorbereitung ernst nimmt, reduziert das Risiko einer langen Zeit ohne Führerschein erheblich.
Manuel Cran ist Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP). Er arbeitet seit mehreren Jahren im Bereich MPU-Vorbereitung mit Schwerpunkt Alkohol, Cannabis und Drogen im Straßenverkehr sowie Verkehrsverstößen und Straftaten.