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    1,8 Promille – wie lange bleibt der Führerschein weg? Strafen, Sperrfrist und MPU erklärt

    Bei 1,8 Promille wird die Fahrerlaubnis von einem Gericht entzogen. Die Dauer der Sperrfrist hängt dabei von den Deliktdetails, vorherigen Auffälligkeiten und einer MPU-Vorbereitung ab.

    Manuel Cran,

    |3. März 2026
    Führerscheinentzug bei 1,8 Promille

    Von Manuel Cran, Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)

    Ein Promillewert von 1,8 im Straßenverkehr hat schwerwiegende Konsequenzen. Wer in diesem Zustand fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber reagiert entsprechend streng: Bei 1,8 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs wird die Fahrererlaubnis entzogen und die Trunkenheitsfahrt als Straftat eingestuft, die Geld- oder Freiheitsstrafen und Punkte in Flensburg nach sich zieht. Ersttäter erhalten häufig eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten, welche aber je nach Einzelfall deutlich länger ausfallen kann. Zusätzlich wird eine MPU angeordnet, deren Bestehen Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist. Realistisch dauert es meist 12 bis 24 Monate, bis man den Führerschein zurückerhält.

    Wann Alkoholkonsum zur Straftat wird

    In Deutschland gilt eine gesetzliche Grenze von 0,5 Promille für Fahrer von Kraftfahrzeugen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren und in der Probezeit besteht sogar ein absolutes Alkoholverbot. Liegt der Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille, handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille jedoch ist die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit erreicht – ab diesem Punkt wird das Fahren unter Alkohol als Straftat gemäß § 316 StGB („Trunkenheit im Verkehr“) verfolgt.

    Bereits bei 0,3 Promille kann eine Verurteilung erfolgen, wenn sich Ausfallerscheinungen zeigen oder ein Unfall geschieht. Wer mit 1,8 Promille am Steuer erwischt wird, befindet sich also weit jenseits aller Grenzen, bei denen noch von einem Versehen gesprochen werden könnte. In diesem Bereich greift regelmäßig der Führerscheinentzug.

    Auswirkungen von 1,8 Promille auf die Fahrtüchtigkeit

    Ein Blutalkoholwert von 1,8 Promille bedeutet erhebliche körperliche und geistige Beeinträchtigungen. Reaktionszeit, Sehvermögen und Konzentration sind stark eingeschränkt, die Risikobereitschaft steigt. Typische Folgen sind Gleichgewichtsstörungen, Verlangsamung des Denkens und Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung.

    Gerichte und Behörden gehen deshalb davon aus, dass eine Person mit 1,8 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu führen. Damit liegt automatisch eine Straftat vor – auch dann, wenn keine Unfallfolge eingetreten ist.

    Alkohol Auswirkungen Fahrtüchtigkeit

    Rechtliche Folgen bei 1,8 Promille

    Die Konsequenzen einer Alkoholfahrt mit 1,8 Promille richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, dem individuellen Verhalten und früheren Auffälligkeiten. Typischerweise sind zu erwarten:

    • Führerscheinentzug und Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahren, in besonders schweren Fällen auch länger

    • Geld- oder Freiheitsstrafe, abhängig von Einkommen und Schwere des Verstoßes

    • 3 Punkte im Fahreignungsregister

    • Verpflichtende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

    • Eventuell Abstinenznachweis über 6 bis 15 Monate

    Diese Sanktionen und Maßnahmen sollen sicherstellen, dass nur Fahrerinnen und Fahrer mit nachgewiesener Eignung wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

    Wie lange ist der Führerschein weg?

    Die Länge des Führerscheinentzugs hängt von mehreren Faktoren ab. Eine pauschale Dauer gibt es nicht, doch realistisch ist ein Zeitraum zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Ausschlaggebend sind dabei:

    1. Höhe des Alkoholwerts

    Mit 1,8 Promille liegt eine deutliche Überschreitung der Grenze zur Straftat vor. In solchen Fällen wird der Führerschein grundsätzlich entzogen. Die Sperrfrist beträgt meist 6 bis 12 Monate, kann aber bei erschwerenden Umständen auf mehrere Jahre ausgeweitet werden.

    2. Erste Auffälligkeit oder Wiederholungstäter

    Ob es sich um eine erste Auffälligkeit oder einen Wiederholungsfall handelt, hat erheblichen Einfluss auf die Länge der Sperrfrist. Ersttäter, die keine weiteren Verkehrsverstöße begangen haben, erhalten oft eine Sperrfrist im unteren Bereich um 6 Monate. Wiederholungstäter müssen mit 12 bis 18 Monaten rechnen, teilweise sogar länger, wenn bereits frühere Alkoholdelikte im Register stehen.

    3. Verkehrsgefährdung oder Unfall

    Wird unter Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht oder eine konkrete Gefährdung festgestellt, fällt das Urteil deutlich strenger aus. Neben der Verlängerung der Sperrfrist kann auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden. Die Staatsanwaltschaft leitet in solchen Fällen regelmäßig ein separates Strafverfahren ein, wenn zusätzlich Körperverletzung oder Unfall mit Todesfolge im Raum stehen.

    4. Persönliche und soziale Faktoren

    Richter berücksichtigen auch individuelle Aspekte: Einsicht, Kooperation, bisherige Lebensführung und der Wille zur Veränderung können sich mildernd auswirken. Wer hingegen uneinsichtig ist oder bereits durch Alkoholmissbrauch auffällig wurde, muss mit einem längeren Entzug rechnen. Das Gesetz lässt dem Gericht hierbei weiten Spielraum – bis hin zu einem lebenslangen Fahrverbot.

    5. Verlauf der MPU

    Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist häufig der entscheidende Faktor für die Gesamtdauer ohne Führerschein. Besteht der Betroffene die Untersuchung nicht, weil zum Beispiel keine ausreichenden Abstinenznachweise vorgelegt wurden, kann sich die Zeit bis zur Wiedererteilung erheblich verlängern.

    Ein Beispiel: Nach einem Urteil mit zwölfmonatiger Sperrfrist beginnt jemand erst nach Ablauf dieser Zeit mit dem Abstinenznachweis. Da dieser oft mindestens 12 Monate umfassen muss, vergeht bis zur positiven MPU nochmals ein ganzes Jahr. Der Führerschein bleibt also über zwei Jahre entzogen – obwohl die gerichtliche Sperrfrist bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis längst abgelaufen ist.

    Gespräch mit Psychologe

    MPU und Abstinenznachweis – zentrale Hürden bei der Neuerteilung

    Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ordnet die Führerscheinstelle verpflichtend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung an. Bei 1,8 Promille ist sie daher immer erforderlich.

    Die MPU prüft, ob die betroffene Person verstanden hat, warum es zur Trunkenheitsfahrt kam, und ob sie künftig zuverlässig zwischen Alkohol und Fahren trennen kann. Grundlage für ein positives Gutachten sind:

    • glaubhaft erprobtes kontrolliertes Trinken
    • oder Nachweise über 6 bis 15 Monate Alkoholabstinenz
    • stabile Lebensumstände und Veränderung von Verhalten und Einstellung

    Fehlt eines dieser Elemente, gilt die Untersuchung als nicht bestanden. Ein negatives Gutachten verzögert die Wiedererteilung erheblich, da ein neuer Anlauf oft mehrere Monate dauert.

    Ablauf bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Nach dem Urteil beginnt zunächst die gerichtlich festgelegte Sperrfrist. Während dieser Zeit darf die Führerscheinstelle keine Fahrerlaubnis neu erteilen. Wird ein Antrag auf Neuerteilung gestellt, prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob eine Überprüfung der Fahreignung durch eine MPU notwendig ist.

    Die typischen Zeitspannen lassen sich wie folgt überblicken:

    • Gerichtliche Sperrfrist 6 – 12 Monate
    • Abstinenznachweis (MPU-Voraussetzung) 6 – 15 Monate
    • Bearbeitung und Gutachtenausstellung ca. 1 – 3 Monate

    Gesamtdauer bis Neuerteilung der Fahrerlaubnis 12 – 24 Monate

    Wer sich also frühzeitig mit der eigenen Situation auseindersetzt und sich gezielt auf die MPU vorbereitet, verkürzt die Zeit bis zur Neuerteilung deutlich.

    Fallbeispiele bis zur Neuerteilung

    Fall 1: Ersttäter ohne Unfall
    Ein 34-jähriger Fahrer wird mit 1,8 Promille kontrolliert. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist von 6 Monaten. Nach erfolgreicher MPU ohne Abstinenznachweise, aber mit kontrolliertem Trinken, erhält er die Fahrerlaubnis nach etwa 10 Monaten zurück.

    Fall 2: Wiederholungstäter mit Gefährdung
    Ein Mann, der bereits einmal wegen Alkohols am Steuer auffällig war, verursacht mit 1,8 Promille einen Unfall. Die Sperrfrist wird auf 18 Monate festgesetzt, zusätzlich erfolgt eine hohe Geldstrafe. Wegen fehlender Vorbereitung fällt er bei der MPU durch und seine Fahrerlaubnis bleibt insgesamt für mehr als zwei Jahre entzogen.

    Solche Beispiele zeigen, wie stark die individuelle Ausgangslage das Ergebnis beeinflusst.

    Sperrfrist verkürzen

    Gerichtliche Urteile – Entscheidungen aus der Praxis

    Zwei Urteile aus Bayern zeigen die Bandbreite gerichtlicher Entscheidungen:

    Im Fall des Amtsgerichts München vom 09. Januar 2020 (Az. 941 Cs 414 Js 196533/19) fuhr ein 30-jähriger Sachverständiger auf einem E-Scooter mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,35 ‰ und wurde zu 40 Tagessätzen zu je 55 Euro, 3 Monaten Fahrverbot verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm allerdings entzogen, da E-Scooter auch als Kraftfahrzeuge gelten und die Promillegrenze für eine Straftat mit einem E-Scooter somit 1,1 Promille beträgt. Die Führerscheinstelle durfte ihm frühestens nach 7 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied am 17. Oktober 2024 (Az.: 11 CS 24.1484), dass auch eine Fahrt mit dem Pedelec zum Verlust des Führerscheins und der Anordnung einer MPU führen kann. Ein Mann war um Mitternacht auf dem Heimweg mit auf seinem Pedelec und stürzte dabei auf dem Fahrradweg ohne Fremdbeteiligung. Die von der Polizei gemessene Blutalkoholkonzentration betrug 2,46 ‰. Der sogenannte MPU-Grenzwert von 1,6 Promille gilt jedoch nicht nur für eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug, sondern auch für eine Fahrt mit einem nicht motorisierten Fahrzeug, also auch mit einem Fahrrad. Gemäß § 1 Abs. 3 StVG, § 63a Abs. 2 StVZO ist das benutzte Pedelec wiederum einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, weshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU rechtmäßig blieben.

    Die Urteile verdeutlichen, dass selbst alternative Verkehrsmittel wie E-Scooter, Fahrräder Pedelecs bei hohen Promillewerten zu Straftaten, dem Verlust des Führerscheins und einer MPU führen können.

    Richterhammer

    Chancen auf Verkürzung der Sperrfrist

    Grundsätzlich ist die vom Gericht festgelegte Sperrfrist verbindlich. Eine Verkürzung kommt nur in Betracht, wenn sich der Betroffene nachweislich rehabilitiert hat, zum Beispiel durch die Teilnahme an einer Suchtberatung oder Verkehrstherapie. Entscheidend ist, dass keine Wiederholungsgefahr besteht und eine Verhaltens- Einstellungsänderung ersichtlich wird.

    In der Praxis wird dieser Antrag allerdings selten bewilligt, insbesondere bei Blutalkoholwerten jenseits von 2 Promille. Dennoch kann eine frühzeitige Abstinenz und freiwillige Teilnahme an Schulungsprogrammen positiv in die Beurteilung einfließen.

    Vorbereitung auf die MPU – Schlüssel zum Erfolg

    Viele scheitern an der MPU, weil sie den Aufwand unterschätzen. Eine gute Vorbereitung ist deshalb entscheidend: Fachleute empfehlen, sich rechtzeitig mit den zu erfüllenden Voraussetzungen der Untersuchung vertraut zu machen, das eigene Trinkverhalten ehrlich zu reflektieren und die Ursachen des Fehlverhaltens tiefgründig zu analysieren.

    Wer glaubhaft zeigen kann, dass er sein Verhalten dauerhaft geändert hat, erhöht die Erfolgschancen deutlich. Dazu gehört, die geforderte Abstinenz konsequent einzuhalten und alle Nachweise korrekt zu dokumentieren oder sein verändertes Trinkverhalten im Alltag über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erprobt zu haben.

    Wie lange dauert es, bis man wieder fahren darf?

    Im Durchschnitt vergeht zwischen dem Vorfall und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rund ein bis zwei Jahre. Diese Zeit umfasst das Strafverfahren, die Sperrfrist, den Abstinenznachweis, die Bürokratie des Verwaltungsaktes und die MPU selbst. In besonders schweren Fällen oder Fehlern in der Vorbereitung kann sich der Zeitraum auf mehrere Jahre ausdehnen.

    Wichtig ist, dass Betroffene am Prozess aktiv mitwirken: Je früher man sich informiert, Nachweise sammelt und sich vorbereitet, desto kürzer bleibt die tatsächliche Führerscheinpause.

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Zusammenfassung: 1,8 Promille und die Dauer des Führerscheinentzugs

    Eine Alkoholfahrt mit 1,8 Promille gilt als schwere Straftat. Die Fahrerlaubnis wird in jedem Fall entzogen, die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate und kann sich auf mehrere Jahre erstrecken. Die genaue Dauer hängt von der individuellen Situation ab – von Erst- oder Wiederholungstat, eventueller Verkehrsgefährdung, persönlicher Einstellung und der Bereitschaft frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

    Erst wenn alle Auflagen erfüllt sind, insbesondere ein positives MPU-Gutachten, kann die Fahrerlaubnis neuerteilt werden. Eine genaue Prognose über die Dauer ohne Fahrerlaubnis ist deshalb nur im Einzelfall möglich. Sicher ist jedoch: Wer frühzeitig handelt, sich professionell beraten lässt und die Vorbereitung ernst nimmt, reduziert das Risiko einer langen Zeit ohne Führerschein erheblich.

    Manuel Cran ist Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP). Er arbeitet seit mehreren Jahren im Bereich MPU-Vorbereitung mit Schwerpunkt Alkohol, Cannabis und Drogen im Straßenverkehr sowie Verkehrsverstößen und Straftaten.

    Veröffentlicht am 3. März 2026